Recht auf Reparatur ab 31. Juli 2026 – was das neue Gesetz für neue und ältere Smartphones bedeutet
Verbraucherrechte, ältere Geräte, Herstellerpflichten, freie Werkstatt und Reparaturbonus Sachsen – ausführlich erklärt.
Stand: 12. August 2026
Ein gesprungenes Display, ein schwacher Akku oder eine defekte Ladebuchse bedeuten nicht automatisch, dass ein Smartphone ersetzt werden muss. Das neue Recht auf Reparatur soll die Entscheidung zugunsten der Reparatur erleichtern. Hersteller bestimmter Produkte müssen Reparaturen auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung anbieten. Ersatzteile und notwendige Werkzeuge dürfen nicht zu abschreckenden Preisen angeboten werden. Zudem werden unabhängige Reparaturbetriebe rechtlich gestärkt.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind dabei zwei Daten wichtig: Das deutsche Umsetzungsgesetz wurde am 22. Juli 2026 verkündet und ist im Kern am 23. Juli 2026 in Kraft getreten. Die neuen Regeln innerhalb der Gewährleistung gelten grundsätzlich für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026. Der neue direkte Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller kann dagegen auch für früher gekaufte Geräte gelten. Bei Smartphones kommt es dafür vor allem darauf an, ob das konkrete Gerät von den seit dem 20. Juni 2025 anwendbaren EU-Ökodesignvorgaben erfasst wird. Das Kaufdatum und das Alter des Geräts beantworten diese Frage also nicht allein.
In diesem Beitrag erklären wir, was das neue Gesetz tatsächlich verändert, was es für ältere Smartphones bedeutet, wann du dich an den Verkäufer oder Hersteller wenden solltest, welche Rolle freie Werkstätten spielen und wie du eine Reparatur mit dem Reparaturbonus Sachsen kombinieren kannst.





